Geländeordnung LLL 2024

Lichtheideheim Glüsingen

Herzlich Willkommen!

Geländeordnung 2024

Das Lichtheideheim wurde 1927 von Dr. Walter und Elise Fränzel gegründet. Es dient seitdem den Zielen der Lebensreform und der Freikörperkultur.

Der Wegweiser soll helfen, allen Gästen die gewünschte Erholung zu bringen.

  1. Das Lichtheideheim Glüsingen wird durch Familie Fränzel betrieben. Sie trifft erforderliche Anordnungen und übt das Hausrecht aus. Nur nach Genehmigung darf der Platz betreten werden.

 

  1. An- und Abmeldung:

bei Familie Fränzel, bzw. Vertretern. Es werden nur Personen zugelassen, die sich der FKK verbunden fühlen und sich entsprechend verhalten. Der Zutritt zum Gelände kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Zusätzliche Besucher (auch Freunde und Verwandte) dürfen nur mit Zustimmung der Geländeleitung mitgebracht werden. Bitte stellen Sie zusätzliche Besucher der Geländeleitung vor und melden Sie sie bei weiteren Besuchen jeweils an.

  1. Gebühren: s. Preisliste.

Gebührengrundlage ist – soweit nicht anders festgelegt – die (Familien)-Einheit. Die „Einheit“ umfasst die Eltern, bzw. zwei Erwachsene, und die zur Familie gehörenden Kinder bis zu 14 Jahren. Weitere Geländebesucher zahlen die Tagesgebühr, bzw. bei gesonderter Übernachtung die volle Geländegebühr.

  1. Stellplätze:

Zelte und Wohnwagen dürfen nur auf dem zugewiesenen Platz aufgestellt werden. Stromverbindungen müssen entsprechend VDE-Vorschriften ausgeführt werden.

  1. Parkplatz:

Befahren Sie das Gelände bitte nur zum Transport von Wohnwagen/Zelten. Abstellen von Kraftfahrzeugen nur auf dem Platz links der Einfahrt. Wagen dürfen auf dem Parkplatz nicht gewaschen werden.

Transportkarre: Für größere Einkäufe usw. verwenden Sie bitte die Transportkarre.

Unter 5 Kmh – Schritttempo – bitte fahren Sie auf dem Fahrweg und dem Gelände nur im Schritttempo.

  1. Abfall und Abwasser:

Das Gelände und seine Einrichtungen sind sauber zu halten. Sperrmüll darf nirgendwo auf dem Gelände deponiert werden. Die Standplätze hält der jeweilige Mieter in Ordnung.

Entsorgung von grauem und schwarzem Abwasser:  Unsere Entsorgungsanlage arbeitet biologisch, deshalb nur biologisch aufbereitete Abwässer! Keine chemische Toilette! Wir haben keine Entsorgungsmöglichkeit für chemische Toiletten.

Abfallstation im Wagenschauer links/am Parkplatz. Abfall bitte getrennt in:

  • Gelber Sack
  • Papiermüll (blaue Tonne)
  • Restmüll (Schwarze Tonne)
  • Kompost – beim Feuerplatz: In den Kompost keine Essensreste (Ratten..) und keine Zitrusfrüchteschalen
  • Flaschen: Für Glas/Flaschen-Entsorgung haben wir in Glüsingen keine Möglichkeit. Bitte entsorgen Sie Glas/Flaschen in die Glascontainer in Tellmer, Betzendorf oder Amelinghausen.
  1. Feuer:

Beim Umgang mit Feuer bitte größte Vorsicht walten lassen. Je ein Feuerlöscher befindet sich an der Sauna und am „Tasilea“-Platz, bei der „Roten Hütte“, und s. Plan am Waschhaus.

„Lagerfeuer“: Lagerfeuer nur in Absprache mit den Verantwortlichen, und unter Beachtung der maximal erlaubten Größe. Wir veranstalten vorzugsweise sog. „Pfadfinder“-feuer.

  1. Mittagsruhe, Rauchen, Grillen:

Die Ferien im Lichtheideheim sollen der Erholung und der Gesundheit dienen. Daher bitte:

  • Mittagsruhe von 13-15 Uhr, Nachtruhe von 22-7 Uhr einhalten. In der Zeit kein Wohnwagentransport, kein Tischtennis- Schwimmbad oder sonstiger Lärm.
  • Auf dem Gelände keine elektrischen Tongeräte betreiben, im Wohnwagen/Zelt/Hütte nur, soweit außerhalb nicht hörbar. Gemeinsames Musizieren erwünscht.
  • Bei Rauchen und Alkoholgenuss üben Sie bitte Zurückhaltung. Bitte nur im oder vor dem Wohnwagen/Zelt/der Hütte.
  • Grillen am Wohnwagen/Zelt/Camper: in Absprache mit den Nachbarn, und wenn es nicht stört.
  1. Schwimmbad:

Das Schwimmbad gilt als „privat“, da wir keinen Bademeister haben. Es kann auf eigene Gefahr benutzt werden. Bitte s. auch Aushang am „Schwarzen Brett“ am Waschhaus.

Vor dem Baden unbedingt duschen.

Kleinkinder dürfen sich nur unter Aufsicht innerhalb der Schwimmbadumzäunung aufhalten. Wir haben keine Badeaufsicht!

  1. Fotografieren:

Fotografieren ist auf dem Gelände erlaubt – Personenaufnahmen jedoch NUR, wenn die Aufzunehmenden damit einverstanden sind.

Das Recht zur Veröffentlichung oder Verbreitung von Aufnahmen des Geländes ist damit in keiner Form verbunden.

  1. Haustiere, Hunde:

In Absprache können wir Hunde genehmigen. Halten Sie Ihren Hund immer, auch am Wohnwagen, Zelt oder an der Hütte, an der Leine. Keine langen Laufleinen.

Führen Sie den Hund nur auf der Waschhaus-Seite vom Parkplatz zur Campingwiese und den Hütten, und auch hinunter zum Parkplatz.

Nehmen Sie Rücksicht auf unsere Katzen, die sich auf dem ganzen Gelände bewegen.

  1. Tasilea-Platz. Tanz-Sing- und Leseabendplatz:

Auf dem Platz laden wir ein zum Lagerfeuer, Themenabenden wie Singen, Tanzen, Lesungen, Theater, oder gemeinsamen Picknick. Ankündigung auch am Waschhaus am „Schwarzen Brett“.

Nach Absprache werden Grill- und Picknickabende veranstaltet.

  1. Wanderkarte:

Eine Wanderkarte für das Waldgebiet Süsing können Sie bei uns ausleihen. Nacktwandern ist im Wald geduldet.

  1. Waschhaus:

Bitte hinterlasst das Waschhaus so, wie ihr es gerne vorfindet würdet. Bei Verlassen das Licht löschen.

  1. Obst auf dem Gelände:

Das Obst und die Pilze auf dem Gelände gehören den Eigentümern. Im Wald finden Sie Himbeeren, Brombeeren und Blaubeeren, Pilze.

 

Bitte sorgen Sie mit dafür, dass die Anlagen und Einrichtungen des Geländes schonend behandelt werden und tragen Sie durch Rücksichtnahme gegenüber anderen zu erholsamem Aufenthalt für alle bei.

Schöne Urlaubstage wünscht

Familie Fränzel